Die Lichtverhältnisse wurden vom Zeugen D.________ als [noch] «leicht» bzw. «fast finster» oder «finster bis Dämmerung» beschrieben, wobei die letzten beiden Bezeichnungen treffender erscheinen, zumal der Zeuge auch angab, auf dem Video erscheine es fast heller als in Realität. Der Vergleich der bei der zweiten Fahrt mit zwei verschiedenen Kameras aufgenommenen Videos hat keine für die Frage der Licht- und Sichtverhältnisse relevanten Unterschiede in der Darstellung ergeben. Auch unter diesem Aspekt ist daher nicht davon auszugehen, dass die Aufnahme SAT-Speed 1 die Lichtverhältnisse zu dunkel wiedergibt.