12. Beweiswürdigung 12.1 Abstellen auf die Videofahrten Zunächst kann festgestellt werden, dass keine Gründe ersichtlich sind, weshalb hinsichtlich der Licht- und Sichtverhältnisse im Unfallzeitpunkt nicht auf die bis auf einen Tag genau vier Jahre nach dem zu beurteilenden Vorfall erstellte Aufnahme SAT-Speed 1 abgestellt werden könnte. Diese erste Videofahrt fand zur gleichen Tageszeit und bei praktisch identischem Umgebungslicht statt wie der hier zu beurteilende Vorfall. Die Lichtverhältnisse wurden vom Zeugen D.__