600 Z. 23 f.). Auf Frage, seit wann er sich wieder an das eigentliche Befahren des Rastplatzes erinnern könne, antwortete der Beschuldigte, er habe vor Gericht viel gehört. Da habe er versucht, sich zu erinnern und langsam seien die Erinnerungen wieder gekommen. Er habe die Strecke später auch nochmals abgefahren und seine Eindrücke mit den vor Gericht gesagten Dingen abgeglichen (pag. 599 Z. 32 ff.). Zuvor habe er das Ganze «verdrängt» gehabt, weil es schlimme Erinnerungen für ihn gewesen seien. Es habe immer «abgeblockt», wenn er habe wissen wollen, was gewesen sei.