Auf Vorhalt und Frage, weshalb es denn schon zwei Anzeigen wegen unerlaubten Rechtsvorbeifahrens gegeben habe, meinte der Beschuldigte, damals sei es vielleicht so gewesen. Heute wisse er, dass man mit solchen Manövern nicht viel Zeit sparen könne und mache solche Sachen nicht mehr (pag. 601 Z. 28 f.) Heute denke er, dass sein Fahrmanöver «einfach Dummheit» gewesen sei. Er würde so etwas nie mehr machen und auch niemandem empfehlen. Wie auch der Zeuge B.________ würde er heute denken: «Was ist das für ein Arschloch» (pag. 600 Z. 23 f.).