35 Auf Frage, weshalb er denn mit seinem offenbar für Slalom geeigneten Fahrzeug und als geübter Fahrer die Kurve nicht erwischt habe, gab der Beschuldigte an, er sei vielleicht schon ein guter Fahrer, aber kein Rennfahrer und habe auch nie Slaloms gefahren. Er sei einfach ein guter, geübter Fahrer (pag. 601 Z. 14 f.). Ein ungeduldiger Fahrer sei er nicht (pag. 601 Z. 21). Auf Vorhalt und Frage, weshalb es denn schon zwei Anzeigen wegen unerlaubten Rechtsvorbeifahrens gegeben habe, meinte der Beschuldigte, damals sei es vielleicht so gewesen.