600 Z. 29 f.). Auf Frage, was der Grund dafür gewesen sei, dass er die Kurve nicht erwischt habe, meinte der Beschuldigte, er habe die Kurve schon erwischt, aber mit dem rechten Hinterrad den Randstein touchiert. Als er dann gegenzulenken versucht habe, sei das Heck ausgebrochen (pag. 599 Z. 26). Auf Vorhalt des Spurenbildes, wonach er schon zuvor die Kontrolle über das Fahrzeug verloren hatte, meinte er, er wisse einfach, dass das hintere Rad den Randstein touchiert und er sich zu drehen begonnen habe. Es könne sein, dass es schon in der Kurve zu «ziehen» angefangen habe (pag. 600 Z. 40 ff. und pag. 601 Z. 1 ff.).