599 Z. 9 ff.). Auf der Einfahrt sei er 80 km/h oder sogar weniger schnell gefahren und bremsbereit gewesen. Erst als er gesehen habe, dass nichts auf dem Rastplatz gewesen sei, habe er Gas gegeben. Wie schnell er danach gefahren sei, wisse er nicht mehr, da er nicht mehr auf den Tacho, sondern auf die Strasse und das Fahrzeug des Zeugen B.________ geschaut habe (pag. 599 Z. 16 ff.). Den Entscheid das vor ihm fahrende Fahrzeug dort in Därligen rechts zu "überholen" habe er bereits vor oder im Leimerntunnel gefällt (pag. 600 Z. 29 f.).