Dann machte er allerdings diametral entgegengesetzte Angaben: Er gab auf Vorhalt der ergänzten bzw. berichtigten Anklageschrift zu Protokoll, es stimme nicht, dass er blind auf den Rastplatz gefahren sei. Er habe «gesehen bzw. gewusst» was auf dem Rastplatz gewesen sei. Deshalb habe er das Manöver auch begonnen (pag. 598 Z. 28 f.). Auf Nachfrage, ob er es gewusst oder gesehen habe, was auf dem Rastplatz war, meinte der Beschuldigte, er habe es gesehen und zwar den Container, das WC-Häuschen und die Tische. Er könne bestätigen, dass er dies alles an jenem Morgen um 07:15 Uhr wahrgenommen habe (pag. 598 Z. 33 ff.).