34 Bei der ärztlichen Untersuchung im Spital Unterseen im Zusammenhang mit der Frage nach einer allfälligen Alkoholisierung des Beschuldigten war am Unfalltag um ca. 09:30 Uhr «Amnesie» angekreuzt worden (pag. II/39). Anlässlich der Verhandlung vom 18. September 2018 bestätigte der Beschuldigte zwar zunächst seine früheren Aussagen (pag. 598 Z. 7). Dann machte er allerdings diametral entgegengesetzte Angaben: Er gab auf Vorhalt der ergänzten bzw. berichtigten Anklageschrift zu Protokoll, es stimme nicht, dass er blind auf den Rastplatz gefahren sei.