33 11.9 Aussagen des Zeugen E.________ Polizist E.________ hatte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigt, dass B.________ ihm gegenüber schon vor Ort angegeben habe, dass der Beschuldigte beim Rastplatz die Geschwindigkeit erhöht und versucht habe, ihn rechts über den Rastplatz zu «überholen». B.________ habe damals weiter angegeben, er selber sei etwa 80 km/h gefahren, und der Beschuldigte müsse deshalb viel schneller als er gefahren sein, auch wenn er keine Zahl nennen könne (pag. II/184 Z. 18 ff.). 11.10 Aussagen des Zeugen F.__