II/57 Z. 88 f.), bezeichnete er auf dem ihm vor Obergericht vorgehaltenen Plan neu einen Bereich etwa 20 Meter weiter in Richtung Interlaken, auf Höhe des zweiten Teils der S-Kurve der Einfahrt (roter Kreis auf pag. 594). Es sei möglicherweise auch schon etwas zuvor gewesen, sicher aber nicht danach (pag. 592 Z. 20 f.). Auf Vorhalt seiner früheren Aussagen bestätigte er, dass es schon auf Höhe der Sperrfläche gewesen sein könne (pag. 592 Z. 31 f.). Wie in den früheren Einvernahmen (vgl. pag. II/57 Z. 83 ff.) gab der Zeuge weiter an, er habe in der Folge abgebremst, weil er gemerkt habe, dass es nicht gut komme (pag. 591 Z. 30).