Im Rahmen seiner Einvernahme vor Obergericht am 18. September 2018 gab B.________ zu Protokoll, unmittelbar vor dem Rastplatz sei er wohl mit einer Geschwindigkeit zwischen 75 und 80 km/h gefahren (pag. 592 Z. 8). Damit bestätigte er seine frühere Aussage, wonach er mit «nicht ganz 80 km/h» gefahren sei (pag. II/56 Z. 39). Erneut gab er an, dass er plötzlich das Auto rechts von sich gesehen habe (pag. 592 Z. 13 f.), welches wie ein «Geschoss» über die Raststätte gefahren sei (pag. 591 Z. 29 f., pag. II/57 Z. 81 f.).