Es würden einem nur Zehntelsekunden für die Links-Rechtskurvenkombination [bei der Ausfahrt] bleiben. Er habe beim Wiederauffahren auf die Autostrasse nicht einmal nach hinten oder über die Schulter schauen können und sei einfach "blind" rausgefahren (pag. 587 Z. 13 ff.). Die von ihm gefahrene Geschwindigkeit von rund 65 km/h sei viel zu hoch gewesen. Man habe das Gesichtsfeld zu einen «Tunnelblick» eingeschränkt und sehe einfach vorne die Mauer vor sich. 65 km/h sei das Limit, sonst reiche es beim Rausfahren, wahrscheinlich schon bei der Linkskurve [der Ausfahrt], nicht mehr (pag. 588 Z. 19 ff.).