587 Z. 13). Er würde die Lichtverhältnisse mit «finster bis Dämmerung» bezeichnen. Auf dem Video erscheine es fast heller als in Realität (pag. 587 Z. 39 f.). Auf Frage, was er beim Befahren des Rastplatzes um 07:15 Uhr alles wahrgenommen habe, sagte der Zeuge aus, er habe beim Reinfahren den Container gesehen, weil man direkt darauf zufahre. Er wisse, dass dieser dort stehe, habe ihn aber bei der Videofahrt sicher auch tatsächlich wahrgenommen. Das nächste, was er gesehen habe, sei die Stützmauer am Ende des Rastplatzes gewesen (pag. 588 Z. 1 ff.) Wenn man von der Autostrasse abfahre, sei es unübersichtlich, da es rechterhand eine «Ecke» gebe und linkerhand dieser Container stehe.