589 Z. 14). Es handle sich um seinen täglichen Arbeitsweg und er wisse, dass wegen der Aussicht auf den Thunersee ziemlich viele Touristen in Campern und sogar in Zelten dort übernachten würden (pag. 587 Z. 23 ff.). Das auf der einen Videoaufnahme ersichtliche Auto sei bei der Besichtigung leer gewesen (pag. 588 Z. 12 ff.). Während den Videofahrten selbst hätten die Insassen des vorausfahrenden Patrouillenfahrzeugs und sein eigener Beifahrer aufgepasst. Es sei kein Polizist auf dem Rastplatz stationiert worden (pag. 589 Z. 14 ff.). Bei der ersten Videofahrt um 07:15 Uhr sei es noch «leicht» bzw. «fast finster» gewesen (pag. 587 Z. 13).