Der Lastwagenparkplatz dürfte für den Beschuldigten etwa ab diesem Zeitpunkt als mit einiger Sicherheit unbelegt zu erkennen gewesen sein. Der daneben liegende Bereich und namentlich die die Böschung hinauf führenden Treppe sind jedoch nach wie vor äusserst schlecht ersichtlich. Ein weiterer hell reflektierender Pfeil führt das Auge des Lenkers in Richtung Ausfahrt. Der links hinter dem Abfallcontainer liegende Bereich der PW-Parkplätze ist höchstens sehr beschränkt einsehbar und dürfte zudem in diesem Zeitpunkt weiterhin ausserhalb des Fokus des Fahrzeuglenkers liegen.