Videozeit 24 sec: Der BMW 530 fährt mit 81 km/h auf die «Einspurstrecke» zu. Schemenhaft sind auf dem Standbild nun die WC-Anlage und das weitere Signal «Parkplatz» erkennbar. Entgegen den Ausführungen der Verteidigung ist nicht erkennbar, ob sich Autos auf dem Rastplatz befinden. Umso weniger kann von einer ab diesem Zeitpunkt bestehenden «guten Beurteilbarkeit» der Situation auf dem Rastplatz die Rede sein. Zudem gilt es wiederum zu berücksichtigen, dass das Fahrzeug des vorausfahrenden Zeugen B.________ die Sicht des Beschuldigten aufgrund des geringeren Nachfahrabstandes zusätzlich stark beeinträchtigt haben muss, als dies auf dem vorliegenden Standbild der Fall ist.