19 Videozeit 21 sec: Der BMW 530 fährt mit 80 km/h weiter in Richtung Rastplatz. Es ist nun am rechten Strassenrand der Beginn der «Einspurstrecke» sowie das erste Signal «Parkplatz» erkennbar, welches auf den Rastplatz hinweist. Von einer «deutlichen» Erkennbarkeit des Rastplatzes kann entgegen den Vorbringen der Verteidigung nicht gesprochen werden. Jedenfalls ist dieser noch in keiner Weise einsehbar. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte bei seiner Fahrt einen wesentlich geringeren Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug des Zeugen B.______