Hell erleuchtet bzw. reflektierend sind hingegen die Fahrbahnmarkierungen, die Rücklichter und die Kontrollschildnummer des vorausfahrenden Polizeifahrzeugs. Fast gleissend erscheinen zudem die Frontlichter der entgegenkommenden Fahrzeuge und führen zu einer gewissen Blendung. Entgegen den Ausführungen der Verteidigung kann kaum von einer auch nur «groben Erkennbarkeit» des Rastplatzes gesprochen werden. Dieser taucht höchstens schemenhaft in der Distanz auf.