sei aber mit einer zusätzlich mitgeführten Videokamera durch den Beifahrer erstellt worden. Die erste Videofahrt wurde somit – bis auf einen Tag – genau 4 Jahre nach dem hier zu beurteilenden Vorfall durchgeführt (vgl. Anzeigerapport pag. II/2, wonach der Polizeinotruf damals um 07:17 Uhr einging). Sie fand mithin unter vergleichbaren äusseren Lichtverhältnissen statt, zumal es – wie aus den nachfolgenden Standbildern ersichtlich wird – im Zeitpunkt der Videofahrten ebenfalls bedeckt war. Es wird deshalb nachstehend schwergewichtig die auf die erste Videoaufnahme (SAT-Speed 1) eingegangen.