587 Z. 1 ff.). Es seien bei zwei Fahrten drei Videoaufnahmen erstellt worden: - die erste Videoaufnahme (im Folgenden: SAT-Speed 1) zeige die erste Videofahrt um 07:15 Uhr (identisch mit der Unfallzeit) und sei mit dem [im BMW 530] eingebauten SAT-Speed-Gerät gemacht worden; - die zweite Videoaufnahme (im Folgenden: SAT-Speed 2) zeige die zweite Videofahrt bei normalem Tageslicht um 08:07 Uhr und sei ebenso mit dem eingebauten SAT-Speed-Gerät erfolgt; - die dritte Videoaufnahme zeige ebenfalls die zweite Videofahrt von 08:07 Uhr,