Büsche und Bäume waren später hingegen geschnitten worden, jedenfalls grösstenteils nicht mehr vorhanden und trugen auch kaum noch Laub, so dass sich – bei Tageslicht – die Sicht auf den rechtsseitigen Hang im Zeitpunkt der Videofahrten gegenüber dem Unfallzeitpunkt deutlich verbessert präsentierte (vgl. dazu nachstehend E. III.11.6). Im Übrigen präsentierte sich der Rastplatz im Zeitpunkt der Erstellung des Fotodossiers am Unfalltag baulich gleich wie später im Zeitpunkt der Videofahrten. 11.5 Massstabgetreuer Plan Aus dem oberinstanzlich eingeholten massstabgetreuen Plan (pag.