mit 80 km/h (= 22 m/s) gefahren sei, habe er zum Zurücklegen dieser Strecke 10,63 Sekunden benötigt. Der Beschuldigte hätte den längeren Weg über den Rastplatz von 241 m folglich mit mindestens 100 km/h (= 28 m/s) zurücklegen müssen, um mit einem Minimalabstand von 2 Sekunden oder 44 Metern vor dem herannahenden Fahrzeug B.________ wieder auf die A8 aufzufahren (pag. II/13). 11.4 Fotodossier des Unfalltechnischen Dienstes Aus dem Fotodossier geht zunächst hervor, dass die Witterung am Unfalltag bedeckt war. Die nebel- bzw. hochnebelartige Bewölkung war dicht und lag eher tief (pag. II/16).