14 verhältnisse zur Unfallzeit, Kenntnisse und Willensrichtung des Beschuldigten) beitragen können. 11.2 Unfallaufnahmeprotokoll Auf dem Unfallaufnahmeprotokoll wurde vermerkt, dass «keine Beeinträchtigung» der Sicht geherrscht habe (pag. II/5). Auf die im Unfallaufnahmeprotokoll festgehaltenen Erstaussagen wird nachstehend eingegangen.