Die Strassenverhältnisse waren feucht und im Bereich der Ausfahrt lag feuchtes Laub. Es galt – auch auf dem Rastplatz – eine signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Sowohl bei der Einfahrt auf den Rastplatz wie auch bei der Ausfahrt muss eine starke S-Kurve befahren werden. Die Ausfahrt weist zudem ein leichtes Gefälle von 8% auf. Auf dem Rastplatz steht eine WC-Anlage. Zudem befand sich im Unfallzeitpunkt zu Beginn des Rastplatzes links (aus Sicht des Beschuldigten) ein Abfallcontainer, welcher gemäss den bisherigen Erwägungen der Kammer «möglicherweise» eine Sichtbehinderung darstellte.