Die unangemessene Geschwindigkeit war die alleinige Ursache für den Kontrollverlust des Beschuldigten über sein Fahrzeug. Weiter steht fest, dass die Autostrasse A8 im Bereich des Rastplatzes «Chopfegrabe» (in Richtung Interlaken) ein Gefälle aufweist und eine sehr leichte Linkskurve beschreibt. Zum Unfallzeitpunkt herrschte relativ starker Verkehr. Es dämmerte bei bedeckter Witterung und es war weder auf der Autostrasse noch auf dem Rastplatz eine Strassenbeleuchtung vorhanden. Die Strassenverhältnisse waren feucht und im Bereich der Ausfahrt lag feuchtes Laub.