Dieses schleuderte (teilweise über eine Grünfläche) an der sich dort rechtsseitig befindlichen Stützmauer vorbei und quer über die Fahrspur der A8, durchbrach die Mittelleitplanke, überschlug sich und kam schliesslich auf der Gegenfahrbahn zum Stehen. Der dort mit seinem Skoda Octavia korrekt entgegenkommende C.________ konnte eine Kollision trotz eingeleiteter Bremsung nicht mehr vermeiden und prallte wuchtig gegen das Fahrzeug des Beschuldigten, welches dadurch aufgerissen wurde und sich drehte.