Um den vor ihm mit gegen 80 km/h verkehrenden fahrenden B.________ zum Beschleunigen zu drängen, war er diesem seit dem Leimerntunnel und bis unmittelbar vor dem Einbiegen auf den Rastplatz konstant erheblich zu nahe aufgefahren. Dies obwohl er von B.________ mittels Antippen der Bremse und Einschalten der Warnblinkanlage mehrfach zum Abstandhalten aufgefordert worden war. In der Absicht, das vor ihm fahrende Fahrzeug über den Rastplatz «Chopfegrabe» zu "überholen", wechselte der Beschuldigte nach rechts auf die «Einspurstrecke» zum Rastplatz. Schon bald befand er sich auf Höhe des Fahrzeugs B.___