siko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Toten eingewilligt habe; - der Beschuldigte schliesslich in ungedrosseltem Tempo und in der Absicht das Signal «Kein Vortritt» zu missachten, auf die Auffahrt [bzw. Ausfahrt] aufgefahren sei; - er aufgrund der nassen und mit Laub bedeckten Fahrbahn, der engen Kurve der Ausfahrt sowie seiner nicht den Verhältnissen angepassten Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren habe und ins Schleudern geraten sei; - er auf die Regelfahrbahn geschleudert worden sei; - B.____