___ mit angepasster Geschwindigkeit gefahren sei; - er, nachdem er nicht erreicht habe, dass B.________ seine Geschwindigkeit erhöhte, in der Absicht, diesen über den Rastplatz zu überholen, rechts auf die «Einspurstrecke» zum Rastplatz eingebogen sei; - er dies getan habe, obwohl o die Sonne an jenem nassen Novembermorgen noch nicht aufgegangen und der Rastplatz unbeleuchtet gewesen sei; o der Rastplatz und die Ausfahrt nass und mit feuchtem Laub bedeckt gewesen seien, womit der Beschuldigte im November habe rechnen müssen;