__ mehrfach deutlich unterschritten habe, so dass sich B.________ gezwungen gesehen habe, mit leichtem Abbremsen und Einschalten des Warnblinkers auf das zu nahe Auffahren aufmerksam zu machen; - sich der Beschuldigte nicht um diese Aufforderung gekümmert und weiter hinter B.________ gedrängelt habe, obwohl er nicht unter Zeitdruck gestanden habe und B.________ mit angepasster Geschwindigkeit gefahren sei; - er, nachdem er nicht erreicht habe, dass B._____