sowie o Fahrens ohne Berechtigung (nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Führerausweises auf Probe), festgestellt am 6. Dezember 2014 in Bern; - die Verurteilung des Beschuldigten zu einer Übertretungsbusse von CHF 340.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 4 Tage); - den Widerruf des dem Beschuldigten mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, vom 28. November 2012 für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährten bedingten Vollzugs; sowie - die Verurteilung des Beschuldigten zur Tragung der erst- und oberinstanzlichen