o (direktvorsätzlicher) einfacher Verkehrsregelverletzung (durch ungenügenden Nachfahrabstand), begangen am 19. November 2013 ca. 07:00 bis 07:15 Uhr auf der A8 zwischen der Verzweigung 3700 Spiez und dem Rastplatz 3707 Därligen, Fahrtrichtung Interlaken; sowie o Fahrens ohne Berechtigung (nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Führerausweises auf Probe), festgestellt am 6. Dezember 2014 in Bern; - die Verurteilung des Beschuldigten zu einer Übertretungsbusse von CHF 340.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 4 Tage);