7 Der A.________ mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 28.11.2012 für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährte beding[t]e Vollzug sei – kostenfällig – zu widerrufen. V. Im Weiteren sei das Honorar des amtlichen Verteidigers gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO).