2. zu einer Geldstrafe von 18 Tagessätzen zu je CHF 40.00, total CHF 720.00, mit Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 3 Jahren; 3. zu einer Verbindungsbusse von CHF 240.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 6 Tagen); 4. zu einer Übertretungsbusse von CHF 340.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 4 Tagen); 5. zur Bezahlung der beiden erstinstanzlichen Verfahrenskosten und den ersten oberinstanzlichen Verfahrenskosten. Die Verfahrenskosten für das Neubeurteilungsverfahren seien vom Kanton Bern zu tragen. IV.