Die Polizei führte am 20. November 2017 zwei entsprechende Fahrten durch, welche auf drei Videosequenzen festgehalten wurden (pag. 489 f.). Der edierte Plan datiert vom 19. Dezember 2017 (pag. 507). 5.2 Während die Generalstaatsanwaltschaft im Vorfeld der Verhandlung im Neubeurteilungsverfahren keine weiteren Beweisergänzungsanträge stellte (vgl. pag. 501), beantragte der Beschuldige in seiner Eingabe vom 13. Februar 2018, es sei in seiner Anwesenheit ein Augenschein durchzuführen (pag. 522 f.). Dieser Beweisantrag wurde mit Beschluss vom 26. Februar 2018 abgewiesen (pag. 525 ff.).