5. Beweisergänzungen 5.1 Bereits mit Beschluss vom 16. November 2017 war mit Blick auf die bundesgerichtlichen Erwägungen beim Unfalltechnischen Dienst der Kantonspolizei Bern von Amtes wegen ein massstabgetreuer Plan des fraglichen Strassenabschnitts eingeholt worden. Weiter war die Kantonspolizei Bern, Mobile Polizei Berner Oberland, beauftragt worden, die vom Beschuldigten über den Rastplatz befahrene Strecke zu durchfahren und dies mittels Videoaufnahme festzuhalten (pag. 491 ff.). Die Polizei führte am 20. November 2017 zwei entsprechende Fahrten durch, welche auf drei Videosequenzen festgehalten wurden (pag.