Das Verfahren wurde unter Verbleib der Hängigkeit bei der Kammer sistiert (pag. 525 ff.). 4.2 Die regionale Staatsanwaltschaft Oberland reichte in der Folge am 28. März 2018 eine Ergänzung bzw. Berichtigung der Anklageschrift vom 31. Dezember 2014 ein (pag. 532 ff.). Mit Verfügung vom 6. April 2018 wurde den Parteien hiervon Kenntnis gegeben und die Sistierung des Verfahrens wieder aufgehoben (pag. 535 f.).