wobei A.________ verpflichtet wurde, diesen Betrag von Fr. 7‘800.50 dem Kanton Bern zurückzuzahlen und Rechtsanwalt X.________ die Differenz von Fr. 2‘268.-- zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO),