1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt X.________, Advokatur X.________, 1.1 ist für das erstinstanzliche Verfahren mit Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 11.3.2015 bestimmt worden auf einen vom Kanton Bern auszurichtenden Betrag von insgesamt Fr. 7‘800.50,