2. zu einer Geldstrafe von 18 Tagessätzen zu je Fr. 40.--, total Fr. 720.--, mit Gewährung des bedingten Vollzuges auf eine Probezeit von 3 Jahren, 3. zu einer Verbindungsbusse von Fr. 240.--, im Falle schuldhafter Nichtbezahlung derselben zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 6 Tagen, 4. zu einer Übertretungsbusse von Fr. 340.--, im Falle schuldhafter Nichtbezahlung derselben zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 4 Tagen, 5. zu den Kosten der beiden erstinstanzlichen Verfahren von Fr. 6‘620.10 und Fr. 1‘550.--, total Fr. 8‘170.10, 6. zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, diese bestimmt auf Fr. 4‘000.--. III.