3. der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 19.11.2013 ca. 07:00-07:15 Uhr auf der A8 zwischen der Verzweigung 3700 Spiez und dem Rastplatz 3707 Därligen, Fahrtrichtung Interlaken, 4. des Fahrens ohne Berechtigung (Ablauf der Gültigkeitsdauer des Führerausweises auf Probe), festgestellt am 6.12.2014 in Bern,