1. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt; 2. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1‘665.00; 3. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 600.00. II.