Und schliesslich ist auch positiv zu gewichten, dass die Haltung der dem Beschuldigten belassenen vier Kater durch die Veterinärtierärztin positiv bewertet wurde und dass der Beschuldigte im Rahmen seiner Einvernahme in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung eine gewisse Einsicht erkennen liess (vgl. pag. 244 Z. 6 f.: «Es waren einfach zu viele Katzen insgesamt.» und pag. 245 Z. 14 f.: «Jungtiere sind aber nicht gut auf die Kotschalen dressiert. Deshalb ist mir das dann auch über den Kopf gewachsen.»).