17 13. Konkurrenzen Auch in diesem Punkt kann auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (vgl. pag. 299, S. 17 Entscheidbegründung); durch die mehrfachen Missachtungen mehrerer Vorschriften über die Tierhaltung, welche zugleich eine Vielzahl von Katzen betrafen, verwirklichte der Beschuldigte eine Tatmehrheit bzw. liegt echte Konkurrenz vor. IV. Strafzumessung