Obwohl die Kastration oder die hormonelle Stilllegung die Würde und sexuelle Integrität einer Katze zweifellos tangieren würden, sei der Eingriff nötig, wenn durch eine (wahllose) Vermehrung der Katzen eine geeignete Betreuung der Tiere nicht mehr sichergestellt werden könne. Die artgerechte Haltung einer hohen Anzahl Katzen auf beschränktem Raum sei komplex und stelle grosse Anforderungen an den Tierhalter. Die Räumlichkeiten müssten ausreichend gross und so strukturiert sein, dass alle Tiere jederzeit die Möglichkeit hätten, sich voneinander zurückzuziehen und einen ungestörten Platz zum Ausruhen zu finden. Die genannten Anforderungen habe der Beschuldigte nicht erfüllen können.