Zudem – so die Vorinstanz weiter – hätte der Beschuldigte zusammengerechnet mit den bei ihm bereits zuvor vorhandenen 12 ausgewachsenen Katzen insgesamt 25 Katzen gehabt (vgl. dazu auch II.11.2.5 Übermässige Vermehrung von Hauskatzen hiervor). Der Beschuldigte selbst habe sodann in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung angegeben, es seien einfach zu viele Katzen gewesen, das Ganze sei ihm «über den Kopf gewachsen». Gleichzeitig habe er ausgesagt, dass es für ihn noch zumutbar gewesen sei, sonst wäre er die Katzen losgeworden.