15 vier Würfe bzw. 13 Jungtiere geworfen worden seien. Der Beschuldigte bringt mit Berufungserklärung vom 1. Februar 2017 vor, die Vermehrung von 12 auf 20 Katzen und von 12 auf 17 Katzen sei keine übermässige. Er habe stets noch angemessen für den Nachwuchs sorgen können, wie es im Kommentar des Bundesamtes für Veterinärwesen BVET zu Art. 25 TSchV auf den Internetseiten ‹Katzen im Recht – Das Wichtigste in Kürze› heisse (Art.