295, S. 13 Entscheidbegründung). Weiter ging die Vorinstanz richtigerweise davon aus, dass der sich durch die mangelhafte Entsorgung der Exkremente und die ungenügende Reinigung der Katzenkisten entwickelte starke Geruch nach Exkrementen bzw. die Ammoniakgase die Schleimhäute, insbesondere diejenigen der Augen und Atemwege der Katzen, reizten. Die tierischen Exkremente seien zudem ein idealer Nährboden für Krankheitserreger und Keime.