hätte man anlässlich der Kontrolle vom 7. April 2015 nicht nur die 12 adulten Katzen, sondern auch die acht Jungtiere und am 30. Juni 2015 die fünf Jungtiere beim Beschuldigten belassen, so hätte dieser am 30. Juni 2015 insgesamt 25 Katzen in seiner Obhut gehabt (12 + 8 + 5 = 25). Somit steht nach Auffassung der Kammer fest, dass innert weniger als neun Monaten 13 Welpen geworfen worden sind, der Beschuldigte mithin einer Vermehrung nicht gänzlich entgegenwirkte. 11.2.6 Unterlassen der nötigen Pflegehandlungen (Parasitenbekämpfung)